Inhalt
Medienmitteilung Gemeindezusammenschluss
Ziel war von Anbeginn an unmissverständlich, den Zusammenschluss auf den 1. Januar 2018 zu vollziehen. Die Verwaltungen der drei Gemeinden haben sich bis heute daran gehalten und wären zur Umsetzung auf diesen Zeitpunkt mit grossen Anstrengungen in der Lage gewesen. Die Hoffnung blieb bis zum Schluss, insbesondere auch nach Bekanntwerden des Verwaltungsgerichtsurteils in Sachen Zusammenschluss Horgen-Hirzel, dass auf einen Weiterzug verzichtet wird. Dem ist leider nicht so. An der letzten Steuergruppensitzung (paritätisch zusammengesetzt aus allen drei Gemeinden) in Anwesenheit einer zweier Vertretung des kantonalen Gemeindeamts vom vergangenen Mittwoch, 28. September, musste erkannt bzw. eingestanden werden, dass die Zeit wegen des angehobenen Verwaltungsgerichtsverfahren auf das angestrebte Inkraftsetzen nicht mehr reicht. Der Verwaltungsgerichtsentscheid müsste bis Mitte Oktober vorliegen, damit der Regierungsrat noch im gleichen Monat die erforderliche Zustimmung erteilen könnte, weil die Vorlage auch noch dem Kantonsrat vor dem 31. Dezember 2017 zur Genehmigung unterbreitet werden müsste. Dies ist unrealistisch. Auch kann das Personal nicht weiter im Ungewissen gelassen werden. Schweren Herzens musste die Steuergruppe den 1. Januar 2018 aufgeben. Es wurde entschieden, die Fusion um ein Jahr auf den 1. Januar 2019 zu verschieben im vollen Vertrauen, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde ablehnen und den Urnenentscheid bestätigen wird. In der Konsequenz heisst dies, dass alle drei Gemeinden bis zum 31.Dezember 2018 normal weiterfahren, mit eigenen Budgets, Wahlen im 2018 etc. Es besteht grosse Zuversicht, dass der Verwaltungsgerichtsentscheid bis Ende 2017, spätestens Ende Januar 2018 vorliegen wird, so dass die Kandidaten und Kandidatinnen im Klaren sind, für welchen Zeitraum sie sich wählen lassen, was die Suche nach gewillten Personen erleichtern dürfte. Der Nachteil wird sein, dass die neuen Dorfteile Schönenberg und Hütten vom 1. Januar 2019 bis zu den Neuwahlen im 2022 in der erweiterten Gemeinde keine Behördenvertretungen haben werden. Bei Vakanzen in dieser Zeit steht die Kandidatur selbstverständlich allen offen.
Ausführlich diskutiert wurde auch eine Amtszeitverlängerung bis 31. Dezember 2018, was gemeinsame Wahlen auf den 1. Januar 2019 unter Beteiligung aller drei Gemeinden ermöglichen würde. Dadurch könnten Schönenberg und Hütten von allem Anfang an in den Behörden sowie im Gemeinderat (Parlament) von Wädenswil vertreten sein. Schliesslich musste diese Variante verworfen werden, weil zu kompliziert und zu umständlich. Die Unsicherheit, ob mit oder ohne Berggemeinden, bliebe unter Umständen bis zum Einreichen der Wahllisten bestehen und würde damit die Parteien praktisch dazu zwingen, zwei Listen zu führen und je nachdem die eine oder andere abzugeben. Für eine Amtszeitverlängerung bräuchte es eine Ausnahmebewilligung vom Regierungsrat auf Antrag der drei Gemeindeexekutiven und dem Wädenswiler Parlament, welche erst nach Vorliegen des Verwaltungsgerichtsentscheids zugunsten der Fusion erteilt würde. Mit der Ausnahmebewilligung müssten etliche Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte ausser Kraft gesetzt werden, was bis heute einmalig wäre. Dieses Vorgehen wäre überdies rechtlich nicht zu 100% gesichert und somit anfällig für weitere Rekurse. Auf dieses Risiko soll verzichtet werden.
Trotz der zeitlichen Verschiebung werden die Vorbereitungsarbeiten weitergehen. Wädenswil ist bestrebt, die Gemeinden Schönenberg und Hütten so gut es geht in der nicht einfachen „Verlängerung“ zu unterstützen im Bewusstsein, dass die beiden Gemeinden bis zum 31. Dezember 2018 autonom bleiben.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
MM Gemeindezusammenschluss | Download | 0 | MM Gemeindezusammenschluss |