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Medienmitteilung Kirchenglocken in Wädenswil schlagen nachts weiterhin die Viertelstunden
Das Bundesgericht korrigiert damit die vorinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts sowie des Baurekursgerichts des Kantons Zürich, wonach von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzig die vollen Stunden hätten geschlagen werden dürfen. Diese Entscheide hätten im Kanton Zürich und wohl auch schweizweit zu einer Praxisänderung geführt und letztlich ein grundsätzliches Verbot nächtlicher Viertelstundenschläge bedeutet. Dadurch wäre der Ermessensspielraum der Gemeindebehörden zur Regelung des Kirchengeläuts beschnitten und die verfassungsrechtlich garantierte Gemeindeautonomie verletzt worden.
Der Stadtrat nimmt das Urteil des Bundesgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis. Er schätzt das öffentliche Interesse am Kulturgut Kirchenglocken sowie an der Aufrechterhaltung des in weiten Kreisen der Bevölkerung fest verankerten Brauchs ebenfalls hoch ein.
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