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Sonntagsverkäufe 2022
Arbeitsbewilligungen für Sonntagsverkäufe
Regelung für 2022
Unter Berücksichtigung von Art.19 Abs.6 Arbeitsgesetz, können die Kantone respektive die Gemeinden vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen die Verkaufsgeschäfte ohne "Bewilligung für vorübergehende Sonntagsarbeit" des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Personal beschäftigen dürfen.
Gestützt auf diese Regelung und in Absprache mit den Wädenswiler Fachgeschäften, wurden für 2022 folgende Daten festgelegt:
Sonntag, 27.03.2022
Sonntag, 08.05.2022
Sonntag, 30.10.2022
Sonntag, 18.12.2022
Alle in Wädenswil domizilierten Verkaufsgeschäfte sind berechtigt, an diesen vier Sonntagen ihren Laden offen zu halten; eine gemeindebehördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich.
Stadt Wädenswil
Sicherheit und Gesundheit, Dezember 2021
Zugehörige Objekte
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Sonntagsverkauf Regelung 2022 | Download | 0 | Sonntagsverkauf Regelung 2022 |
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