Inhalt
Gesamtrevision kommunale Richtplanung
Verabschiedung zur öffentlichen Auflage und Anhörung
Der Stadtrat hat am 15. Mai 2017 die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans, bestehend aus Bericht Richtplantext, Teilrichtplankarte Siedlung und Landschaft / Verkehr / Öffentliche Bauten und Anlagen, Ver- und Entsorgung, vom 11. Mai 2017, zur Anhörung und öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs.1 und 2 PBG verabschiedet:
Die Unterlagen liegen bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), während 60 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Eine Infoveranstaltung findet am 15. Juni 2017, 20.00 Uhr, im ref. Kirchgemeindehaus Rosenmatt, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, statt. Weiters finden Sprechstunden bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, am 26. Juni 2017, 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und am 05. Juli 2017, 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr, statt.
Innert der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 24. Juli 2017 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch den Gemeinderat entschieden.
Verabschiedung zur öffentlichen Auflage und Anhörung
Der Stadtrat hat am 15. Mai 2017 die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans, bestehend aus Bericht Richtplantext, Teilrichtplankarte Siedlung und Landschaft / Verkehr / Öffentliche Bauten und Anlagen, Ver- und Entsorgung, vom 11. Mai 2017, zur Anhörung und öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs.1 und 2 PBG verabschiedet:
Die Unterlagen liegen bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), während 60 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Eine Infoveranstaltung findet am 15. Juni 2017, 20.00 Uhr, im ref. Kirchgemeindehaus Rosenmatt, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil, statt. Weiters finden Sprechstunden bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, am 26. Juni 2017, 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und am 05. Juli 2017, 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr, statt.
Innert der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 24. Juli 2017 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch den Gemeinderat entschieden.
Zugehörige Objekte
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20170515-BS-Gesamtrevision_kommunale_Richtplanung_offentliche_Auflage.pdf | Download | 1 | 20170515-BS-Gesamtrevision_kommunale_Richtplanung_offentliche_Auflage.pdf |
20170511_kommunaler_Richtplan_Text_Homepage.pdf | Download | 2 | 20170511_kommunaler_Richtplan_Text_Homepage.pdf |
WAD02R_KRSL_170511_Homepage_Bild.jpg | Download | 3 | WAD02R_KRSL_170511_Homepage_Bild.jpg |
WAD02R_KRV_170511_Homepage_Bild.jpg | Download | 4 | WAD02R_KRV_170511_Homepage_Bild.jpg |
WAD02R_OEBA_VerUndEntsorgung_170511_Homepage_Bild.jpg | Download | 5 | WAD02R_OEBA_VerUndEntsorgung_170511_Homepage_Bild.jpg |
Hochhausstudie_nicht_Bestandteil_der_offentlichen_Auflage_Richtplan.pdf | Download | 6 | Hochhausstudie_nicht_Bestandteil_der_offentlichen_Auflage_Richtplan.pdf |