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Medienmitteilung zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes und zum Wegfall des halbstündlichen IR-Halts Zürich-Luzern in Thalwil
Als Teil der Leistungsüberprüfung 2016 schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ände-rung des Finanzausgleichgesetzes vor. Die Gemeindepräsidentenkonferenz Bezirk Horgen (GPK) hat sich an ihrer letzten Sitzung mit den Auswirkungen des Antrags des Regierungsrats auseinandergesetzt.
Die GPK ist der Ansicht, dass sich das heutige System immer noch bewährt. Mit der Änderung des Gesetzes wird nicht wirklich gespart, sondern werden nur ca. CHF 56 Mio. vom Kanton zulasten der Gemeinden umverteilt. Dies führt bei den Zahlergemeinden zu Mehrausgaben und bei den Nehmergemeinden zu Mindereinnahmen.
Die GPK wehrt sich gegen diese Mehrbelastung und lehnt deshalb die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung ab.
Wegfall des halbstündlichen IR-Halts Zürich-Luzern in Thalwil
An der letzten Sitzung klärten Vertreter der SBB auf Einladung die GPK auf, weshalb ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2020 der halbstündliche IR-Halt Zürich-Luzern in Thalwil wegfällt. Durch die Fertigstellung des Ceneri-Basistunnels sei ein neues Angebotskonzept auf der Nord-Süd-Achse im Fernverkehr ermöglicht worden. Als zu berücksichtigende Rahmenbedingungen gälten einerseits die Anschlusssituation in Arth-Goldau und anderseits die zur Verfügung stehenden Zugstrassen im Gotthard-Basistunnel. Dies führe dazu, dass die Abfahrtszeiten der Gotthard-Züge und der IR-Züge nach Luzern abgetauscht werden müssten. In Richtung Luzern stünde dadurch weniger Fahrzeit zur Verfügung. Damit der Knoten Luzern und die Anschlüsse rechtzeitig erreicht werden könnten, müsse der Halt in Thalwil einmal stündlich entfallen. In der anderen halben Stunde bleibe der Halt Thalwil auf dem Zug Zürich-Zug-Luzern bestehen. Als Folge von Bauarbeiten am Zugersee mit Umleitung der Gotthardzüge über Rotkreuz müsse diese Änderung gemäss aktuellem Planungsstand bereits ab Mitte 2019 eingeführt werden.
Der Wegfall des halbstündlichen IR Halts Zürich-Luzern in Thalwil bedeutet für den Bezirk Horgen eine Verschlechterung des Angebots im öffentlichen Verkehr, was sehr zu bedauern ist.
Die GPK nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass über diese Streichung schon seit vielen Jah-ren gesprochen wird und der Kanton Zürich darüber informiert war. Diese Information blieb den Gemeinden des Bezirks Horgen zu lange verborgen. Die GPK ist bestrebt, künftig ihre Begehren so frühzeitig als möglich beim Kanton anzumelden und den Zugang zu relevanten Informationen zu verbessern, damit die Bevölkerung in der Region weiterhin von guten Ver-kehrsanbindungen profitieren kann.
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