Inhalt
Lärmsanierung Gemeindestrassen
Das folgende Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:
- Lärmsanierung Gemeindestrassen Wädenswil
- Akustisches Sanierungsprojekt Schallschutzfenster nach §§ 16 und 17 StrG
Die Pläne liegen vom 06.10.2017 bis 06.11.2017 auf und können wie folgt eingesehen werden: Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, zu Schalteröffnungszeiten.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur
Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Das folgende Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:
- Lärmsanierung Gemeindestrassen Wädenswil
- Akustisches Sanierungsprojekt Schallschutzfenster nach §§ 16 und 17 StrG
Die Pläne liegen vom 06.10.2017 bis 06.11.2017 auf und können wie folgt eingesehen werden: Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, zu Schalteröffnungszeiten.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur
Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Zugehörige Objekte
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Larmsanierungsprojekt_Gemeindestrassen_offentliche_Auflage.pdf | Download | 0 | Larmsanierungsprojekt_Gemeindestrassen_offentliche_Auflage.pdf |