Inhalt
Anpassung Bushaltestelle Büelen
Die Bushaltestelle Büelen am Büelenweg wird gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und den neuen Gelenkbussen angepasst sowie mit einem Witterungsschutz ausgestattet.
Die Pläne liegen ab der Publikation während 30 Tagen in der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus) zur Einsicht auf.
Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen kann gegen das Projekt bei der Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§17 StrG, §21ff VRG).
Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der oben genannten Stelle einzureichen (§17 StrG, §21 ff VRG).
Die Bushaltestelle Büelen am Büelenweg wird gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und den neuen Gelenkbussen angepasst sowie mit einem Witterungsschutz ausgestattet.
Die Pläne liegen ab der Publikation während 30 Tagen in der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus) zur Einsicht auf.
Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen kann gegen das Projekt bei der Stadt Wädenswil, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§17 StrG, §21ff VRG).
Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der oben genannten Stelle einzureichen (§17 StrG, §21 ff VRG).
Zugehörige Objekte
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