Inhalt
Gewässerraumfestlegung
Öffentliche Auflage
Die Stadt Wädenswil ersucht um die Festlegung des Gewässerraums entlang des Zopfbachs, öffentliches Gewässer Nr. 3.0 und des Winterbergholzbächlis, öffentliches Gewässer Nr. 3.1.
Die Akten und Pläne können vom 09. März 2018 bis 08. Mai 2018 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Gesuch sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Stadt Wädenswil, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, einzureichen.
Öffentliche Auflage
Die Stadt Wädenswil ersucht um die Festlegung des Gewässerraums entlang des Zopfbachs, öffentliches Gewässer Nr. 3.0 und des Winterbergholzbächlis, öffentliches Gewässer Nr. 3.1.
Die Akten und Pläne können vom 09. März 2018 bis 08. Mai 2018 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Gesuch sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Stadt Wädenswil, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Gewasserraumfestlegung_Zopfbach.pdf (PDF, 14.47 kB) | Download | 0 | Gewasserraumfestlegung_Zopfbach.pdf |