Inhalt
Friedensrichteramt
Die Friedensrichterin ist die Schlichtungsbehörde (Judikative) auf Gemeindeebene. Sie ist auch für die neuen Ortsteile Schönenberg und Hütten zuständig. Zudem ist sie erste Instanz in zivilrechtlichen Streitigkeiten:
- Forderungsklagen
- Arbeitsrechtliche Klagen
- Nachbarschaftsklagen
- Erbrechtliche Klagen
- Negative Feststellungsklagen
- etc.
Unterlagen zur Einreichung eines Schlichtungsgesuchs / einer Zivilklage können unter
www.friedensrichter-zh.ch/formulare abgerufen werden.
Bitte Schlichtungsgesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen.
Auskünfte
Die Friedensrichterin ist Ansprechperson für Fragen, die das Vorgehen bei Klagen, Begehren etc. betreffen. Eine vorgängige Terminabsprache ist erforderlich.
Hinweis
Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die Paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht Horgen zuständig.
Strafanzeigen wegen Ehrverletzung sind bei der Polizei bzw. bei der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft einzureichen.
Für Gleichstellungsfragen von Frau und Mann kann die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich kontaktiert werden.
Kontakt
FriedensrichteramtFlorhofstrasse 7
Postfach 147
8820 Wädenswil
Tel. 044 680 23 62
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch, 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 08.30 - 12.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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