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Nächtliches Dauerparken
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Gestützt auf die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 5. Dezember 1977 (Nachgeführt bis 1. Mai 2021) ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen aller Art über Nacht auf öffentlichem Grund in Wädenswil (inkl. Ortsteile Au, Hütten, Schönenberg) gebührenpflichtig. Als öffentlicher Grund gelten alle Strassen sowie allgemein zugängliche Parkplätze der Stadt/Gemeinde inkl. Schulhausplätze.
Die Gebühr berechtigt den Halter, sein Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften, ohne festen Platzanspruch, auf öffentlichem Grund abzustellen.
Jeder Fahrzeughalter, der in Wädenswil, Au, Schönenberg und Hütten Wohnsitz nimmt bzw. hat, ist verpflichtet, sich zuhanden der Nachtparkkontrolle anzumelden, sofern er nicht über einen privaten Parkplatz verfügt. Dies gilt auch für auswärtige Firmen und Personen, deren Fahrzeuge in Wädenswil, Au, Schönenberg und Hütten regelmässig auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Fahrzeughalter, die private Abstellmöglichkeiten benützen, werden von der Kontrolle nicht erfasst.
Die Gebühren betragen monatlich:
- Fr. 45.-- für Personen- und Lieferwagen bis 3,5 t, Anhänger für leichte Motorwagen sowie dreirädrige Motorfahrzeuge
- Fr. 90.-- für Lieferwagen und schwere Motorwagen ab 3,5t, Wohnwagen, Anhänger an schwere Motorwagen, Gesellschaftswagen und Spezialfahrzeuge
Anmeldungen/Änderungen sind via Online-Schalter, schriftlich oder telefonisch an die Abteilung Gesellschaft oder per E-Mail an nachtparkieren@waedenswil.ch zu richten.
Gesellschaft, Januar 2022
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Name | Telefon | Kontakt |
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Administration Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |