Inhalt
Nutzungsplanung / Sondernutzungsplanung: Privater Gestaltungsplan AuPark / Teilrevision der Nutzungsplanung AuPark-Areal
Privater Gestaltungsplan AuPark / Teilrevision der Nutzungsplanung
AuPark-Areal
Öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat am 13. November 2017 die Vorlage zum privaten Gestaltungsplan AuPark / Teilrevision der Nutzungsplanung AuPark-Areal zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet. Die Unterlagen liegen vom 24. November 2017 bis 26. Januar 2018 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, zur Einsicht auf.
Innert der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 26. Januar 2018 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch den Gemeinderat entschieden.
Privater Gestaltungsplan AuPark / Teilrevision der Nutzungsplanung
AuPark-Areal
Öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat am 13. November 2017 die Vorlage zum privaten Gestaltungsplan AuPark / Teilrevision der Nutzungsplanung AuPark-Areal zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet. Die Unterlagen liegen vom 24. November 2017 bis 26. Januar 2018 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, zur Einsicht auf.
Innert der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 26. Januar 2018 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch den Gemeinderat entschieden.