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Steuerrechtliche Auskünfte
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen fristgerecht einreichen. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie innerhalb der Abgabefrist entweder ein begründetes schriftliches Gesuch an uns oder tätigen Sie die Fristerstreckung online.
Für die Bezahlung Ihrer Steuern benützen Sie bitte ausschliesslich die von uns vorgedruckten Original-Einzahlungsscheine. Sie erleichtern so den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen.
Sie können zudem online Einzahlungsscheine für Ratenzahlungen der provisorischen Steuerrechnung einfordern oder ein Gesuch für die Stundung der definitiven Steuerrechnung stellen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 789 72 88 | Kontaktformular |