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Dienstleistungen

Abmeldung/Wegzug

Zuständige Abteilung: Präsidiales
Zuständige Dienststelle: Bevölkerungsdienste
Zuständiger Bereich: Einwohnerdienste

Abmeldung und Wegzug von Schweizerinnen und Schweizern
Personen, die aus Wädenswil oder Au wegziehen, haben sich innert 14 Tagen abzumelden. Anschliessend werden wir Ihre Abmeldung vornehmen und den Heimatschein oder den Heimatausweis an die gewünschte Adresse senden.

Bei Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste notwendig.

Abmeldung und Wegzug von ausländischen Staatsangehörigen
Ausländische Staatsangehörige haben sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abzumelden. Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis mit.

Online-Dienste

Durch die Nutzung des Internetangebots der Stadt Wädenswil anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

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