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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sichern Rentnerinnen und Rentnern das Existenzminimum durch Bedarfsleistungen. Anspruch haben Personen, die eine Rente der AHV, der IV oder eine Hilflosenentschädigung bekommen oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld beziehen (Merkblatt Ergänzungsleistungen). Für die Antragstellung und die Klärung des Anspruches auf Ergänzungsleistungen (EL) wenden Sie sich an die Dienststelle Sozialversicherungen.
Per 1. Januar 2021 ist gesamtschweizerisch die EL-Reform in Kraft getreten. Die Reform führt zu diversen Änderungen in den Rechtsgrundlagen, die sich auf den Leistungsanspruch auswirken.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialversicherungen | 044 789 72 50 | Kontaktformular |
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