Für die Registrierung einer Anerkennung durch den Vater ist jedes Zivilstandswesen zuständig. Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt erfolgen, wobei eine vorgeburtliche Anerkennung aus rechtlichen Gründen zu empfehlen ist. Die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung finden Sie im Zivilgesetzbuch und in der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung. Für die Terminvereinbarung sowie die beizubringenden Dokumente bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
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