
DienstleistungenNamenserklärung
Zuständige Abteilung: Präsidiales Zuständige Dienststelle: Bevölkerungsdienste Zuständiger Bereich: Zivilstands- und Bestattungswesen Wer bei der Heirat/Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann nach der Scheidung/Auflösung der Partnerschaft, Ungültigerklärung, Verwitwung oder Verschollenerklärung unbefristet eine Namenserklärung auf den Ledignamen abgeben. Weitere Möglichkeiten von Namenserklärungen für Kinder, verheiratete Personen oder eingetragene Partnerschaften finden Sie im Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht. Für die Entgegennahme einer Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandswesen und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen: Für Schweizerinnen und Schweizer
Für ausländische Staatsangehörige Damit wir Sie persönlich und konkret über die beizubringenden Unterlagen informieren können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
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