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Erwachsenenschutzmassnahmen
Für die Abklärung und formelle Errichtung einer Erwachsenenschutzmassnahme wenden Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen in Horgen.
Führen von Erwachsenenschutzmassnahmen
Die Sozialen Dienste führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen Schutzmassnahmen für erwachsene Personen, die aufgrund einer geistigen Behinderung, einer psychischen Krankheit oder wegen ihres Alters ihre rechtlichen und administrativen Belange nicht selber erledigen können. Zu unseren Aufgaben gehören:
- Verwaltung von Einkommen und Vermögen
- Persönliche Beratung und Unterstützung
- Vertretung in Rechtsgeschäften
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 044 789 74 60 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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