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Fristerstreckung Steuererklärung
Gesuch um Fristerstreckung für die Steuererklärung
Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen? Beachten Sie, dass Fristverlängerungen generell nur bis zum 30. November des aktuellen Jahres möglich sind. Fristerstreckungsgesuche sind bis spätestens 31. März des Steuerjahres einzureichen. Später eingereichten Gesuchen kann nur noch bei einer früher bewilligten Fristerstreckung entsprochen werden.
Zugehörige Objekte
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Anleitung zur eFristverlaengerung | Download | 0 | Anleitung zur eFristverlaengerung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 789 72 88 | Kontaktformular |