Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die definitive Schlussrechnung der Steuern innert der Zahlungsfrist von 30 Tagen zu begleichen, können Sie sich mit einem begründeten, konkreten Stundungsgesuch (schriftlich oder via Online-Dienst) an uns wenden. Die Ratenzahlungen sind auf Grund einer Weisung der Finanzdirektion so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden können.
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