
DienstleistungenGeburt
Zuständige Abteilung: Präsidiales Zuständige Dienststelle: Bevölkerungsdienste Zuständiger Bereich: Zivilstands- und Bestattungswesen Zur Eintragung einer Geburt im Geburtsregister ist das Zivilstandswesen des Geburtsortes zuständig. Spitalgeburt Die folgenden Dokumente sind beim Eintritt im Spital abzugeben. Für Schweizerische Staatsangehörige Bei verheirateten Eltern:
Bei nicht verheirateten Eltern:
Für ausländische Staatsangehörige Damit wir Sie persönlich und konkret über die beizubringenden Unterlagen informieren können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Hausgeburt Eine Hausgeburt, die im Zivilstandskreis Wädenswil erfolgt, ist innert drei Tagen dem Zivilstandswesen persönlich zu melden. Die dazu benötigte Geburtsanzeige und die Namenskarte sind beim Zivilstandswesen erhältlich. Zur Meldung verpflichtet ist eine der folgenden Personen:
Welche Dokumente wir für die Registrierung der Geburt brauchen, entnehmen Sie bitte der obigen Aufstellung. Geburtsurkunde Sie können direkt eine Geburtsurkunde bestellen. Das Zivilstandswesen stellt Ihnen das gewünschte Dokument gegen Rechnung (Fr. 30.00 und Porto) zu. Online-DiensteDurch die Nutzung des Internetangebots der Stadt Wädenswil anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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