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Designelement

Dienstleistungen

Eheschliessung

Zuständige Abteilung: Präsidiales
Zuständige Dienststelle: Bevölkerungsdienste
Zuständiger Bereich: Zivilstands- und Bestattungswesen

Für das Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung ist das Zivilstandswesen im Zivilstandskreis der Wohnsitzgemeinde der Braut oder das des Bräutigams zuständig. Für das Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung ist die persönliche Anwesenheit des Brautpaares auf dem Zivilstandswesen erforderlich. Dafür bitten wir Sie vorgängig einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Eheschliessung von Schweizer Staatsangehörigen
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung
  • Pass oder Identitätskarte

Eheschliessung von ausländischen Staatsangehörigen
Damit wir Sie persönlich und konkret über die beizubringenden Unterlagen informieren können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Trauung
Frühestens 10 Tage nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens kann die Trauung innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Der Termin kann bereits vorgängig provisorisch vorgemerkt werden. Die Trauungen finden jeweils Donnerstags und Freitags statt. Die Trauzeremonie dauert etwa 15 Minuten. Neben den zwei Trauzeugen können auch andere Personen (Familienangehörige, Bekannte, Freunde, Fotograf etc.) bei der Trauung dabei sein. Es ist genügend Platz vorhanden.

Trauung am Samstag
In den Sommermonaten trauen wir in Wädenswil an drei Samstagen (01.06.2013, 06.07.2013, 31.08.2013).

Trauung im Kirchgemeindehaus Rosenmatt
Für spezielle Ziviltrauungen mit anschliessendem Apéro bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich im Kirchgemeindehaus Rosenmatt trauen zu lassen. Die Trauung findet im Gessnerzimmer statt. Die angrenzenden Räumlichkeiten sowie der Park können durch das Brautpaar gemietet werden. Für die Trauung wird vom Zivilstandswesen Wädenswil eine Gebühr erhoben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne informieren wir Sie über die Reservationsmöglichkeiten.

Trauung in einem anderen Schweizer Zvilstandswesen
Wenn das Brautpaar wünscht, in einem anderen Schweizer Zivilstandskreis getraut zu werden, wird durch das Zivilstandswesen eine Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese ist 3 Monate gültig und ist dem Zivilstandswesen des Trauungsortes abzugeben.

Trauung im Ausland
Für Informationen über eine Eheschliessung im Ausland ist beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen ein Merkblatt abrufbar.

Eheschein
Sie können direkt eine Eheurkunde bestellen. Das Zivilstandswesen stellt Ihnen das gewünschte Dokument gegen Rechnung (Fr. 30.00 und Porto) zu.

Weitere Informationen über Eherecht, Eheschliessung, Namensführung finden Sie beim Eidgenössisches Amt für Zivilstandswesen, die rechtlichen Grundlagen können Sie in der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung nachlesen.

Online-Dienste

Durch die Nutzung des Internetangebots der Stadt Wädenswil anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

Name Preis
Eheschein 31.00
Familienausweis 41.00


Links

Name
Wegleitung Eheschliessung für ausländische Staatsangehörige


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