
DienstleistungenIdentitätskarte und Pass
Zuständige Abteilung: Präsidiales Zuständige Dienststelle: Bevölkerungsdienste Zuständiger Bereich: Einwohnerdienste Identitätskarte Die Identitätskarte können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung ist mit einer Zustellungsfrist von ungefähr 10 Arbeitstagen zu rechnen, bis Sie den neuen Ausweis mit eingeschriebener Post direkt zugestellt erhalten oder am Schalter der Einwohnerdienste abholen können. Für den Antrag sind mitzubringen:
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag zu bestätigen. Pass und Kombi (Pass und Identitätskarte zusammen) Um den Pass oder das Kombi (Pass + IDK) zu beantragen, ist es zwingend notwendig beim kantonalen Passbüro telefonisch oder über das Internet einen Termin zu vereinbaren. Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich. Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es kann auch eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes entspricht. Weitere Details entnehmen Sie dem Merkblatt.
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