Für einen geordneten Taxibetrieb gilt in der Stadt Wädenswil die Taxiverordnung vom 25. Oktober 2004. Darin ist geregelt, dass ausschliesslich Betriebsinhaber, welche im Besitz einer Wädenswiler Taxi A- oder B-Konzession sind, Taxi-Fahrten ab und in Wädenswil und Au anzubieten.
Sie besuchen unseren Webauftritt mit dem Internet Explorer. Dies kann zu Darstellungsfehlern führen. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Wechsel auf einen neueren Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge, Safari, Firefox oder Opera.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.