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Strafregisterauszug
Das zentrale Strafregister wird durch das Bundesamt für Justiz geführt. Demnach werden die Strafregisterauszüge auch ausschliesslich durch diese Bundesdienststelle ausgestellt.
Bestellung am Postschalter
Der Besteller muss persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegen. Die Bezahlung erfolgt sofort (bar oder Postcard). Der Auszug aus dem Strafregister wird dem Besteller innerhalb weniger Tage vom Bundesamt für Justiz zugestellt. Im Zweifelsfall gibt die Homepage der Post Auskunft, ob eine Poststelle vernetzt ist und Bestellungen entgegennehmen kann.
Bestellung im Internet
Eine Kopie des Passes, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Gesuchsformular per Post einsenden. Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte oder Postcard. Falls die Einzahlung via Post vorgenommen wird, muss der Empfangsschein zusätzlich eingeschickt werden (beachten Sie dazu die Hinweise im Internet-Bestellprozess). Der Auszug aus dem Strafregister wird dem Besteller innerhalb weniger Tage vom Bundesamt für Justiz zugestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 789 72 22 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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