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Designelement

Dienstleistungen

Erwachsenenschutzmassnahmen

Zuständige Abteilung: Soziales
Zuständige Dienststelle: Soziale Dienste

Auskünfte/Anmeldung
Für die Abklärung und formelle Errichtung einer Erwachsenenschutzmassnahme wenden Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen in Horgen.

Führen von Erwachsenenschutzmassnahmen
Die Sozialen Dienste führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen Schutzmassnahmen für erwachsene Personen, die aufgrund einer geistigen Behinderung, einer psychischen Krankheit oder wegen ihres Alters ihre rechtlichen und administrativen Belange nicht selber erledigen können. Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Verwaltung von Einkommen und Vermögen
  • Persönliche Beratung und Unterstützung
  • Vertretung in Rechtsgeschäften
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