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Entsorgung einzelner Abfallarten alphabetisch
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Akkus und Batterien
Akkus und Batterien sind Sonderabfälle.
Die Verbrennungsrückstände belasten
Luft, Wasser und Boden mit hochgiftigen Schwermetallen
wie zum Beispiel Quecksilber, Cadium, Zink, Blei
usw.
Batterien und Knopfzellen aus Radios, Fotoapparaten,
Armbanduhren, Spielzeug usw. können an den
Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte oder
an der Hauptsammelstelle abgegeben werden. Verbrauchte
Akkus «schadstoffarme» und «grüne»
Batterien, müssen auch zurückgegeben
werden, denn diese enthalten ebenfalls Umwelt
belastende Stoffe.
Akkumulatoren ( z.B. Autobatterien) nimmt der
Fachhandel gratis zurück.
Die Hauptsammelstelle nimmt keine Autobatterien
entgegen!
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Aluminium/Weissblech/Büchsen
Im gesamten Bezirk Horgen wird das Aluminium
und Weissblech nicht mehr getrennt gesammelt.
Fortschrittliche Trennsysteme in den Metallentsorgungszentren
machen es möglich, dass beide Werkstoffe
gemeinsam in einem Container gesammelt und abtransportiert
werden können.
Sammelstellen: Entfernen Sie die Büchsen
von Etiketten sowie Speiseresten und reinigen
Sie die Büchsen am besten im Geschirrspülwasser. |
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Christbäume
Die Christbäume werden anfangs Jahr durch
die Grüngutabfuhr gratis eingesammelt. Baumschnitt
bis maximal 160 Zentimeter Länge.
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Elektroschrott/Kühlgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte gehören
nicht in den Sonderabfall. Sie sind gemäss
VREG (Verordnung über die Rückgabe,
die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer
und elektronischer Geräte) einem Händler,
Hersteller, Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung
zurückzugeben. Zulässig ist auch die
Rückgabe an eine öffentliche Sammelstelle
der Geräte. Für Gemeinden besteht aber
keine Pflicht, solche Sammelstellen anzubieten.
Elektrische und elektronische Geräte dürfen
nicht über Sperrgutsammlungen entsorgt werden.
Gratisrückgabe über den Handel
Alle elektrischen und elektronischen Geräte
samt Zubehör können an den Verkaufsstellen
gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben
werden, auch ohne Neukauf und unabhängig
der Marke.
Gratisrückgabe über SWICO- und S.EN.S-Rücknahmestellen
Geräte aus Bürobereich/Kommunikation
wie Laptop, Drucker, Telefon und Unterhaltungselektronik
wie TV, Radio, Playstation können an einer
lizenzierten SWICO-Abgabestelle kostenlos abgegeben
werden.
Haushaltgross- und kleingeräte (z.B. Kühlschränke,
Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z.B.
Bohrmaschinen, Rasenmäher) und elektrisch
betriebenes Spielzeug können an einer zertifizierten
S.EN.S-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden.
Die Hauptsammelstelle Wädenswil
nimmt sämtlichen Elektroschrott gratis von
privaten Anlieferern an. Sie ist eine offizielle
Sammelstelle der SWICO und S.EN.S.
Weitere Auskünfte zur Entsorgung von diesen
Geräten erteilt:
SWICO, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich,
Tel. 044 445 38 10, www.swico.ch.
S.EN.S, Hottingerstrasse 4, Postfach 168, 8024
Zürich, Tel. 043 255 20 00, www.sens.ch.
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EPS/Styropor
EPS-Expandiertes Polystyrol (Styropor)
Gratisrückgabe über den Handel
Sperriges Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex,
Styropor usw.) kann gratis im Verkaufsgeschäft
zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht
werden.
Separatsammlung in der Hauptsammelstelle
In die Separatsammlung gehören nur weisse
Formteile aus EPS (Sagex, Styropor usw.). Lose
Chips sind mit dem Kehricht zu entsorgen, oder
wiederzuverwerten.
Für grosse Mengen können in der Hauptsammelstelle
500-Liter-Säcke bezogen werden.
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Glas
In die Sammelcontainer gehört Verpackungsglas,
getrennt nach Farben. Was nicht
weiss oder braun ist, wird mit dem Grünglas
gesammelt. Auf keinen Fall in die Glassammlung
sondern zu den mineralischen Abfällen (Grubengut)
gehören Fenster, Spiegel, Autoscheiben, Ton,
Keramik, Glühbirnen, Entladungslampen und
Porzellan.
Bitte Verschlüsse und Umhüllungen entfernen.
Metall, Plastik, Stroh und Textilien beeinträchtigen
die Wiederverwertung.
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Grubengut
Mineralische Abfälle
Zu den mineralischen Abfällen zählen
Flachglas (Fenster, Spiegel), Geschirr (Keramik,
Porzellan, Glas), Blumentöpfe (Ton, Eternit),
Steine, Gartenplatten, Bauschutt und Abbruchmaterial
in Kleinmengen. Das Grubengut kann über die
Hauptsammelstelle entsorgt werden (gebührenpflichtig).
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Kompost
Kompostierbar sind Frucht- und Gemüseabfälle,
Schnittblumen und Topfpflanzen, teilweise Speisereste,
Kaffeesatz und Teekraut, Kleintiermist (ohne Katzenstreu),
Laub, Gras und alle übrigen organischen Gartenabfälle.
Zerkleinern Sie alle auf «Fingerlänge».
Geben Sie Häckselgut bei.
Je besser der Kompost mit verschiedenen Stoffen
durchmischt ist und umgesetzt wird, umso schneller
bauen sich die Stoffe ab, und seine Qualität
als Dünger und Bodenverbesserer steigt. |
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Leuchtstofflampen
Leuchtstofflampen (Entladungslampen, Leuchtstoffröhren,
Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-
und Natriumdampflampen) zählen zum Sonderabfall.
Unabhängig von einem Neukauf können
sie an den entsprechenden Verkaufsstellen und
in der Hauptsammelstelle kostenlos zurückgegeben
werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen,
da sonst giftige Gase austreten. Herkömmliche
Glühlampen gehören in den Kehricht.
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Metall
Metalle gehören nicht in den Kehrichtsack!
Sie belasten bei der Verbrennung sowohl die Rauchgasreinigung,
als auch die Schlacke mit Schadstoffen. Das gesammelte
Metall hingegen kann wiederverwertet werden.
Für alle Metalle gilt: Möglichst Fremdstoffe
wie Plastik und Ähnliches entfernen. Büchsen
gehören in den Büchsencontainer! Zu
den Altmetallen gehören Metallschränke
und -gestelle, Wäscheständer, Fahrradrahmen
und Vorhangschienen. Metalle können in der
Hauptsammelstelle oder in der regionalen Sammelstelle
Horgen abgegeben werden (gebührenpflichtig).
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Möbel/Hausrat/Kleider Gut
erhaltene Möbel, Hausrat und Kleider nehmen
entgegen:
Brockenstube Au, Seestrasse 319, 8804 Au, Telefon
044 781 40 20
Brockenstube Wädenswil (nur telefonisch
erreichbar), Telefon 044 780 01 22 |
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Öl
In die Separatsammlung gehören Speiseöl
(Öle und Fette tierischer und pflanzlicher
Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl).
Speiseöl und Mineralöl immer getrennt
sammeln. Mineralöl kann recycliert oder muss
in speziellen Anlagen verbrannt werden. Altöl
darf auf keinen Fall über die Kanalisation
entsorgt werden.
Mineral- und Speiseöl bei den bezeichneten
Sammelstellen entsorgen
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PET-Getränkeflaschen
PET-Getränkeflaschen können in den
Verkaufsläden in die bereitgestellten Container
oder Plastiksäcke geworfen, oder in der Hauptsammelstelle
abgegeben werden. Falls PET-Flaschen Rückstände
von Essig, Öl, Shampoo, Putzmitteln o. Ä.
enthalten, sind sie mit dem Kehricht zu entsorgen. |
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Pneu
Pneus müssen einem Hersteller oder Händler
der entsprechenden Marke zurückgebracht werden.
Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen, müssen
die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen.
Die Hauptsammelstelle nimmt keine Pneus entgegen!
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Sonderabfall
Sonderabfälle sind Stoffe mit besonders
schadstoffreichen Komponenten, die aufgrund ihrer
physikalischen und chemischen Eigenschaften für
die Umwelt problematisch sind. Gefährliche
Substanzen wie Farben, Lacke, Leime, Lösungsmittel
und Verdünner, Säuren und Laugen, Spraydosen,
Medikamente, Fleckenentferner, Desinfektionsmittel,
Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel
und Quecksilber sowie unbekannte Stoffe gehören
niemals in den Kehrichtsack, ins WC oder ins Lavabo!
Sie müssen von Fachleuten separat entsorgt
werden.
Sonderabfallsammlung
Bis 5 kg können beim Fachhandel abgegeben
werden. Der Fachhändler ist jedoch nur verpflichtet
die von ihnen vertriebenen Marken zurückzunehmen.
Nicht mehr brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls
die Verkaufsstellen zurück; dafür können
sie ein Entgelt verlangen.
Sonderabfälle bis max. 20 kg pro Person
und Jahr können auch bei der kantonalen Sonderabfallsammelstelle
oder an den viermal jährlich stattfindenden
mobilen Sammelaktionen gratis abgeliefert werden.
Grössere Mengen über 20 kg können
ebenfalls direkt in die kantonale Sonderabfallsammelstelle
Hagenholz in Zürich gegen eine Gebühr
gebracht werden.
Die Adresse lautet:
Kantonale Sonderabfallsammelstelle Hagenholz,
Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich, Telefon
044 645 77 77
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Textilien
Was gehört in die Kleidersammlung? Gute,
saubere und tragbare Damen-, Herren- und Kinderbekleidung,
Vorgänge, Tisch-, Bett- und Haushaltwäsche,
Ledertaschen und Hüte, ganze Schuhpaare.
Textilien und Schuhe können den zweimal
jährlich stattfindenden Strassenrandsammlungen
mitgegeben oder bei den bezeichneten Sammelstellen
entsorgt werden.
Brauchbare Kleider und Schuhe können auch
via Kleiderbörsen weitergegeben werden.
Was gehört nicht in die Kleidersammlung?
Kaputte und stark verschmutzte Schuhe und Textilien,
Schnitt- und Textilabfälle, defekte synthetische
Kleider, Einzelschuhe, Kleiderbügel und Abfälle
aller Art gehören in den Kehricht. |
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Tierische Abfälle
Die Wädenswiler Kadaversammelstelle ist seit 31. Juli 2007 geschlossen. Tierische Abfälle oder tote Tierkörper nimmt die Abfallverwertung Horgen an.
Zweckverband für Abfallverwertung im Bezirk Horgen
Zugerstr. 165
8810 Horgen
044 718 24 24
info@kvahorgen.ch
Öffnungszeiten für private Anlieferung:
| Mo. - Fr. |
7.00 |
-11.45 |
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13.15 |
-16.30 |
| Sa. |
8.00 |
-11.45 |
Die Kadaver müssen ohne Verpackung in bereitgestellte Container gelegt werden. Fleischabfälle (Innereien, Knochen in Kleinmengen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute) gehören in die Tierkörpersammelstelle.
Tierkörper bis 200 kg sind ebenfalls in die Tierkörpersammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben. Einzelne tote Haustiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.
Das Auflesen von Tierkörpern auf öffentlichem Grund wird durch das Bauamt, Strassenwesen ausgeführt Telefon 044 781 13 44
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Kontakt |
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Stadt
Wädenswil
Werke
Eintrachtstrasse 24
8820 Wädenswil
Abfalltelefon
Tel. 044 789 75 21
Fax 044 789 75 15
E-Mail
Situationsplan (pdf) |
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Öffnungszeiten |
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Hauptsammelstelle:
Montag
13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Samstag
08.30 - 12.00 Uhr |
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