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Ergänzungsleistungen sollen Rentnerinnen und Rentnern
das Existenz-minimum durch Bedarfsleistungen sichern.
Anspruch haben Personen, die eine Rente der AHV, der
IV oder eine Hilflosenentschädigung bekommen oder
während mind. 6 Monaten ein IV Taggeld beziehen.
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