Inhalt
Denkmalpflegerische Beurteilung
Ortsbildschutz
Der Zentrumsbereich von Wädenswil und das Gebiet Giessen sind im kantonalen Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung aufgeführt. Das Inventar ist bei Planungen und Projektierungen zu beachten.
Kernzonen
Bei Bauvorhaben innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Kernzonen sind die Kernzonenpläne zu konsultieren. Es sind darin Gebäude, Aussenräume und Fassadenfluchten bezeichnet, die den Charakter des Ortsbildes mitbestimmen.
Inventarisierte Bauten
Das kommunale Inventar der schutzwürdigen Bauten umfasst die historisch wertvollen Bauten und Anlagen. Es kann bei der Abteilung Planen und Bauen eingesehen werden.
Die Grundeigentümerschaft kann schriftlich vom Stadtrat - gestützt auf § 213 Planungs- und Baugesetz Kanton Zürich - einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seines inventarisierten Gebäudes verlangen
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Planen und Bauen | 044 789 73 11 | Kontaktformular |