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Fundbüro
Die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer können ihre Fundsachen während den Öffnungszeiten bei der Stadtpolizei abholen. Sie haben sich auszuweisen, einen Eigentumsnachweis vorzuzeigen und eine dem Wert des Fundgegenstandes angemessene Gebühr zu entrichten.
Gegenstände, welche Sie im öffentlichen Raum gefunden haben, können Sie während den Öffnungszeiten bei der Stadtpolizei abgeben.
Übersicht Fundgegenstände
Eine Auflistung der Fundsachen kann in den Online-Diensten unter Fundgegenstände eingesehen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 789 74 00 | Kontaktformular |