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Stadt Wädenswil erlässt generelles Feuer- und Feuerwerksverbot
Die extreme Trockenheit und die aktuelle Wetterlage hat die Natur sehr beansprucht. Schon kleine Funkenwürfe (auch von Zigarettenstummeln) können Brände entfachen. Als Präventionsmassnahme wurde von der Abteilung Gesellschaft deshalb ein allgemeines Feuerverbot verhängt.
Das allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien (inkl. Höhenfeuer/1. August-Feuer und Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet Dies beinhaltet nicht nur das Abbrennen von Raketen, sondern auch das Anzünden von Vulkanen, Bengalischen Fackeln oder Knallkörpern wie "Frauenfürze"
- Kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen
- Kein Feuern in eingerichteten Feuerstellen, auf Balkonen oder Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen
Die Bevölkerung wird im Hinblick auf die 1. Augustfeier zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen.
Die Abteilung Gesellschaft dankt für das Verständnis und das Einhalten des Feuerverbotes und wünscht trotzdem allen eine schöne Bundesfeier.
Zugehörige Objekte
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Abteilungsbeschluss Feuerverbot und Feuerwerksverbot | Download | 0 | Abteilungsbeschluss Feuerverbot und Feuerwerksverbot |
Plakat Feuerverbot Waedenswil | Download | 1 | Plakat Feuerverbot Waedenswil |