Inhalt
Hundeanmeldung/-abmeldung
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS (vormals ANIS) registriert sein. Ihre persönlichen Angaben werden ausschliesslich für die Hundedatenbank AMICUS weiterverwendet.
Hundedatenbank Amicus
www.amicus.ch
info@amicus.ch
Telefon 0848 777 100
Bereits registrierte Hundehalterinnen und Hundehalter
Falls Sie bereits als Hundehalterin oder Hundehalter registrierte sind, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login von ANIS einloggen und
• E-Mailadresse, Telefonnummern und Sprache selbst verwalten
• Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und/oder Tod Ihres Hundes melden
• eine Feriendadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung inkl. Einsatzzweck erfassen
• die PetCard nachbestellen.
Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Abteilung Gesellschaft. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Neue Hundehalterinnen oder Hundehalter
Als neue Hundehalterinnen oder Hundehalter, melden Sie sich bei der Abteilung Gesellschaft. Dort werden Ihre persönlichen Daten erfasst. Login und Passwort für AMICUS werden Ihnen schriftlich zugestellt. Anschliessend gelten für Sie die gleichen Angaben wie für bereits registrierte Hundehalterinnen oder Hundehalter (siehe oben).
Meldung von Hunden
Als Hundehalterin oder Hundehalter lassen Sie Ihren Hund, wenn er älter als drei Monate ist, durch den Tierarzt kennzeichnen und registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes müssen Sie die Kennzeichnung innert 10 Tagen durch den Tierarzt in der nationalen Datenbank AMICUS registrieren lassen. Gleichzeitig müssen alle Hunde der Abteilung Gesellschaft gemeldet werden. Die Vorlage des Hundeausweises (PetCard) erleichtert die Registrierung. Überdies sind Namens- und Adressänderungen ebenfalls meldepflichtig.
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00, bei verspäteter Meldung kostet sie CHF 40.00.
Abmelden von Hunden
Sollte ein Halterwechsel stattfinden, dann bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Im Todesfall muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 170.00Bemerkung
Hunde, die über drei Monate alt sind, müssen der Abteilung Gesellschaft gemeldet werden. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind ebenfalls der Abteilung Gesellschaft mitzuteilen.
Sie können alle An- und Abmeldungen mit dem untenstehenden Formular ONLINE vornehmen.
Besten Dank!
Verfahren
Die Hundeabgabe wird den Hundehalterinnen und Hundehaltern in Rechnung gestellt. Bei der Erstanmeldung werden zusätzlich CHF 20.00 (Meldegebühr) verrechnet, bei verspäteter Meldung CHF 40.00.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.