Inhalt
Wahlanordnung Erneuerungswahl der 7 Mitglieder des Stadtrats inklusive Präsidium für die Legislatur 2026 - 2030
1. Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Wädenswil unterzeichnet sind können dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, bis spätestens Montag, 15. Dezember 2025, 16.00 Uhr, eingereicht werden.
Für die Vorgeschlagenen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz "bisher" wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 7 wählbare Personen genannt sein. Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens einmal genannt sein. Als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident kann nur eine Person aufgeführt werden, die gleichzeitig auch als Mitglied des Stadtrats vorgeschlagen ist.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
