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Wahlanordnung Erneuerungswahl der 35 Mitglieder des Gemeinderats für die Legislatur 2026 - 2030
12. April 2026
Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 2. Februar 2026, 16.00 Uhr beim Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein.
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 35 wählbare Personen genannt sein. Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens zweimal genannt sein.
Jeder Wahlvorschlag einer politischen Partei, die in der laufenden Amtsdauer im Gemeinderat vertreten ist, muss von zwei Personen unterzeichnet sein, die als Vertretung des Wahlvorschlags gelten.
Die übrigen Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Wädenswil unterzeichnet und mit Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse versehen sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
Sofern alle Listen von Parteien, die in der laufenden Amtsdauer im Gemeinderat vertreten sind, bei den Erneuerungswahlen 2026 wieder eingehen, werden folgende Listennummern vergeben:
01 Schweizerische Volkspartei (SVP)
02 Sozialdemokratische Partei (SP)
03 FDP Die Liberalen (FDP)
04 Grüne Partei (GP)
05 Die Mitte
06 Grünliberale Partei (GLP)
07 Evangelische Volkspartei (EVP)
08 Bürgerliches Forum Positives Wädenswil (BFPW)
Wahlvorschlagsformulare können unter www.waedenswil.ch/abstimmungen heruntergeladen oder bei der Stadt Wädenswil, Abteilung Präsidiales, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, bestellt werden (E-Mail: praesidiales@waedenswil.ch oder Tel. 044 789 72 16).
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
