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Erneuerungswahl Notarin oder Notar für die Amtsdauer 2026 - 2030, 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 10. Oktober 2025 ist für die Erneuerungswahl der Notarin oder des Notars innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Felix Daniel, 1980, Notar, Glarnerstrasse 32, Richterswil, (bisher)
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, angesetzt, innert welcher der eingebrachte Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden kann. Innert der gleichen Frist können weitere Wahlvorschläge dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 10 des Notariatsgesetzes verfügt. Das Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Für die vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Wädenswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Sind die Voraussetzungen gemäss § 54 GPR für eine stille Wahl erfüllt, erklärt der Stadtrat Wädenswil den Vorgeschlagenen als gewählt. Andernfalls findet am 8. März 2026 eine Urnenwahl statt.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
Zugehörige Objekte
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| Wahlvorschlag Erneuerungswahl Notarin oder Notar (PDF, 87.98 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Erneuerungswahl Notarin oder Notar |
