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Erneuerungswahl Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Schönenberg-Hütten für die Amtsdauer 2026 - 2030 der Kirchenpflege, 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 10. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Schönenberg - Hütten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Kirchenpflege
(7 Mitglieder, davon eines als Präsidentin oder Präsident)
Mitglieder der Kirchenpflege
- Capucho Paulo Claudia, 1967, Office Manager, Im Boden 11, Hütten
- Eschmann Bettina, 1966, Kinaesthetics Trainerin (Dipl. Pflegefachfrau), Schönenbergstr. 308, Wädenswil
- Geiger Manfred, 1953, Rentner, Unterer Mittelberg 11, Schönenberg (bisher)
- Moser Severin, 1971, Liegenschaft-Unterhalt, Haslaubstr. 2, Schönenberg
- Schulthess Brigitte, 1967, Fachverantwortliche Verkauf, Egg 12, Schönenberg (bisher)
- Steiner Stephanie, 1994, Product Data Manager, Im Boden 30, Hütten
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Präsident der Kirchenpflege
Geiger Manfred, 1953, Rentner, Unterer Mittelberg 11, Schönenberg (bisher)
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, angesetzt, innert welcher die eingebrachten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden können. Innert der gleichen Frist können weitere Wahlvorschläge dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar sind Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 18. Altersjahr vollendet haben, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Der politische Wohnsitz in der Kirchgemeinde Schönenberg-Hütten ist nicht erforderlich.
Für die vorgeschlagenen Personen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz "bisher" wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Für die Wahl der Kirchenpflege kommen gedruckte Wahlvorschläge zur Anwendung, sofern nicht mehr Personen vorgeschlagen werden als Stellen zu besetzen sind. Andernfalls kommt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt (auf dem die zur Wahl stehenden Personen aufgeführt sind) zum Einsatz..
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| Wahlvorschlag Kirchenpflege Schönenberg-Hütten (PDF, 114.23 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Kirchenpflege Schönenberg-Hütten |
