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Sonntagsverkäufe 2026
Arbeitsbewilligungen für Sonntagsverkäufe; Regelung für 2026
Unter Berücksichtigung von Art.19 Abs.6 Arbeitsgesetz, können die Kantone respektive die Gemeinden vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen die Verkaufsgeschäfte ohne "Bewilligung für vorübergehende Sonntagsarbeit" des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Personal beschäftigen dürfen.
Gestützt auf diese Regelung und in Absprache mit den Wädenswiler Fachgeschäften, wurden für 2026 folgende Daten festgelegt:
- Sonntag, 29. März 2026
- Sonntag, 3. Mai 2026
- Sonntag, 25. Oktober 2026
- Sonntag, 20. Dezember 2026
Alle in Wädenswil domizilierten Verkaufsgeschäfte sind berechtigt, an diesen vier Sonntagen ihren Laden offen zu halten; eine gemeindebehördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stab Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
