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Gesuch für Veranstaltungen A-Z
Planen Sie eine Veranstaltung oder möchten Plakatständer oder Festbänke mieten/reservieren?
Bewilligungspflichtig sind:
- Benützung öffentlicher Grund
- Verwendung von Lautsprechern im Aussenbereich
- temporäre Festwirtschaften (bei kostenpflichtiger Abgabe von Alkohol/Speisen)
- Verlängerung der Schliessungsstunde (nach 24Uhr)
Auf dem untenstehenden Formular können Sie alle Angaben erfassen und uns zukommen lassen, entweder:
- per E-Mail: gesellschaft@waedenswil.ch
- per Post: an Stadt Wädenswil, Gesellschaft, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil
- beim Stadthaus in den Briefkasten einwerfen
Gesuche früh (min. 3 Wochen vor dem Anlass) einzureichen lohnt sich, da sonst eine Express-Bewilligungsgebühr anfällt.
Bei der Verwendung von Gasgrills (Gasgeräte) verlangen die gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz, dass an bewilligungspflichtigen Veranstaltungen eingesetzte Geräte, über die Vignette einer gültigen Gaskontrolle verfügen und die Betreiber vor Ort eine entsprechende Checkliste ausfüllt. Die Anforderungen und die Checkliste dazu kann unter Publikationen eingesehen werden. Gaskontrolleure können unter dem folgenden Link aufgeboten werden: Verzeichnis Kontrolleure
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass in unserer lebendigen Stadt, Anlässe sicher und gemäss den geltenden Richtlinien durchgeführt werden können.
Besten Dank im Voraus für Ihre Mithilfe!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Freundlich grüsst
Stadt Wädenswil
Gesellschaft
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |