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Sonntagsverkauf Regelung
Die Stadt Wädenswil legt jährlich in Absprache mit den Wädenswiler Fachgeschäften vier Sonntage fest, an denen die Läden auf dem gesamten Stadtgebiet öffnen dürfen. Eine gemeindebehördliche Bewilligung ist für diese Sonntage nicht mehr erforderlich. Für das aktuelle Jahr entnehmen Sie diese Daten dem untenstehenden Dokument:
Informationen
- Datum
- 21. Dezember 2023
- Herausgeber/-in
- Gesellschaft
Dokumente
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Sonntagsverkauf Regelung 2024 Homepagevorlage (PDF, 33.04 kB) | Download | 0 | Sonntagsverkauf Regelung 2024 Homepagevorlage |
Zugehörige Objekte
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