Inhalt
Finanzkennzahlen
Zugehörige Objekte
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 146,60 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 12,10 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 11,20 % |
Zinsbelastungsanteil in % | 0,30 % |
Zinsbelastungsanteil II in % | 0,80 % |
Investitionsanteil in % | 9,70 % |
Kapitaldienstanteil in % | 4,00 % |
Eigenkapital zum Fiskalertrag | 37,50 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 366.00 |
Bezeichnung | Wert |
---|---|
Selbstfinanzierungsgrad in % | 125,40 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 9,40 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 23,90 % |
Zinsbelastungsanteil in % | 0,30 % |
Zinsbelastungsanteil II in % | 0,90 % |
Investitionsanteil in % | 9,40 % |
Kapitaldienstanteil in % | 4,10 % |
Eigenkapital zum Fiskalertrag | 33,10 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 723.00 |
Bemerkung | Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt den Anteil der Nettoinvestitionen, der aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung. Liegt der Wert über 100 %, können Schulden abgebaut werden. Jährliche Schwankungen sind nicht ungewöhnlich, mittelfristig ist jedoch ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % anzustreben. Selbstfinanzierungsanteil Der Selbstfinanzierungsanteil zeigt den Anteil des laufenden Ertrags, der zur Finanzierung der Investitionen oder zum Abbau von Schulden verwendet werden kann. So lassen sich die Finanzkraft und der finanzielle Spielraum einer Gemeinde beurteilen. Nettoverschuldungsquotient Der Nettoverschuldungsquotient zeigt den Anteil der direkten Steuern natürlicher und juristischer Personen, der erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Nettoschuld pro Einwohnerin und Einwohner in CHF Die Nettoschuld pro Einwohnerin und Einwohner wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2'500.00 CHF kann als tragbar eingestuft werden. Bei der Beurteilung ist ergänzend die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde (Selbstfinanzierungsanteil bzw. Anteil des laufenden Ertrags, der zum Abbau von Schulden verwendet werden kann) zu berücksichtigen. Zinsbelastungsquote Anhand der Zinsbelastungsquote kann beurteilt werden, wie hoch die Zinslast aus der Verschuldung für die Gemeinde ist. Die Zinsbelastungsquote ist somit eine Kennzahl zur Beurteilung der Tragbarkeit der Schulden unter Berücksichtigung des Zinsänderungsrisikos. Mit zunehmender Zinsbelastung nimmt der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinden ab. Die Zinsbelastungsquote unterscheidet sich vom Zinsbelastungsanteil dadurch, dass nicht der tatsächliche Zinsaufwand berücksichtigt wird, sondern der Aufwand ergibt sich aus dem Bestand an Schulden multipliziert mit einem festen Zinssatz von 5 %. Damit wird dem Zinsänderungsrisiko Rechnung getragen, wie dies bei der Tragbarkeitsbeurteilung für Hypotheken der Fall ist. Zudem werden nicht nur Zinserträge, sondern die gesamten Erträge des Finanzvermögens erfasst, da das gesamte Finanzvermögen zur Tilgung der Schulden eingesetzt werden kann. Zinsbelastungsanteil Der Zinsbelastungsanteil zeigt den Anteil des laufenden Ertrags, welcher durch den Nettozinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser ist der Handlungsspielraum der Gemeinde. Kapitaldienstanteil Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft, in welchem Ausmass der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen belastet ist. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin. Investitionsanteil Für den Erhalt der Infrastruktur sind Investitionen notwendig. Werden sie vernachlässigt, leidet die bauliche Substanz der Anlagen und es entsteht ein Investitionsstau. Ein solcher lässt sich nur mit hoher finanzieller Belastung beseitigen. Mit dem Investitionsanteil sollen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Investitionstätigkeit besser beurteilen zu können. Er zeigt, welcher Anteil der gesamten Ausgaben einer Gemeinde für Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt wird. Bei der Interpretation des Investitionsanteils muss auch der Zustand der Infrastruktur berücksichtigt werden. Zudem ist zu beachten, dass kleine Gemeinden und Schulgemeinden unregelmässigen Investitionsbedarf haben. Entsprechend weisen die Werte des Investitionsanteils jährliche Schwankungen auf. Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote zeigt das Finanzierungsverhältnis zwischen dem eigen- und dem fremdfinanzierten Anteil an den Vermögenswerten auf. Dabei wird lediglich das zweckfreie Eigenkapital berücksichtigt. Die Bilanzsumme wird somit um die zweckgebundenen Mittel bereinigt. Je höher die Eigenkapitalquote, desto höher ist die Eigenfinanzierung. |
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 72,20 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 6,60 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 29,90 % |
Zinsbelastungsanteil in % | 1,40 % |
Zinsbelastungsanteil II in % | 0,30 % |
Investitionsanteil in % | 11,20 % |
Kapitaldienstanteil in % | 4,80 % |
Eigenkapital zum Fiskalertrag | 31,70 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 888.00 |
Bemerkung | Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt den Anteil der Nettoinvestitionen, der aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung. Liegt der Wert über 100 %, können Schulden abgebaut werden. Jährliche Schwankungen sind nicht ungewöhnlich, mittelfristig ist jedoch ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % anzustreben. Selbstfinanzierungsanteil Der Selbstfinanzierungsanteil zeigt den Anteil des laufenden Ertrags, der zur Finanzierung der Investitionen oder zum Abbau von Schulden verwendet werden kann. So lassen sich die Finanzkraft und der finanzielle Spielraum einer Gemeinde beurteilen. Nettoverschuldungsquotient Der Nettoverschuldungsquotient zeigt den Anteil der direkten Steuern natürlicher und juristischer Personen, der erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Nettoschuld pro Einw. in CHF Die Nettoschuld pro Einwohnerin und Einwohner wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis Fr. 2'500.00 kann als tragbar eingestuft werden. Bei der Beurteilung ist ergänzend die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde (Selbstfinanzierungsanteil bzw. Anteil des laufenden Ertrags, der zum Abbau von Schulden verwendet werden kann) zu berücksichtigen. Zinsbelastungsquote Anhand der Zinsbelastungsquote kann beurteilt werden, wie hoch die Zinslast aus der Verschuldung für die Gemeinde ist. Die Zinsbelastungsquote ist somit eine Kennzahl zur Beurteilung der Tragbarkeit der Schulden unter Berücksichtigung des Zinsänderungsrisikos. Mit zunehmender Zinsbelastung nimmt der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinden ab. Die Zinsbelastungsquote unterscheidet sich vom Zinsbelastungsanteil dadurch, dass nicht der tatsächliche Zinsaufwand berücksichtigt wird, sondern der Aufwand ergibt sich aus dem Bestand an Schulden multipliziert mit einem festen Zinssatz von 5 %. Damit wird dem Zinsänderungsrisiko Rechnung getragen, wie dies bei der Tragbarkeitsbeurteilung für Hypotheken der Fall ist. Zudem werden nicht nur Zinserträge, sondern die gesamten Erträge des Finanzvermögens erfasst, da das gesamte Finanzvermögen zur Tilgung der Schulden eingesetzt werden kann. Zinsbelastungsanteil Der Zinsbelastungsanteil zeigt den Anteil des laufenden Ertrags, welcher durch den Nettozinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser ist der Handlungsspielraum der Gemeinde. Kapitaldienstanteil Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft, in welchem Ausmass der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen belastet ist. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin. Investitionsanteil Für den Erhalt der Infrastruktur sind Investitionen notwendig. Werden sie vernachlässigt, leidet die bauliche Substanz der Anlagen und es entsteht ein Investitionsstau. Ein solcher lässt sich nur mit hoher finanzieller Belastung beseitigen. Mit dem Investitionsanteil sollen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Investitionstätigkeit besser beurteilen zu können. Er zeigt, welcher Anteil der gesamten Ausgaben einer Gemeinde für Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt wird. Bei der Interpretation des Investitionsanteils muss auch der Zustand der Infrastruktur berücksichtigt werden. Zudem ist zu beachten, dass kleine Gemeinden und Schulgemeinden unregelmässigen Investitionsbedarf haben. Entsprechend weisen die Werte des Investitionsanteils jährliche Schwankungen auf. Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote zeigt das Finanzierungsverhältnis zwischen dem eigen- und dem fremdfinanzierten Anteil an den Vermögenswerten auf. Dabei wird lediglich das zweckfreie Eigenkapital berücksichtigt. Die Bilanzsumme wird somit um die zweckgebundenen Mittel bereinigt. Je höher die Eigenkapitalquote, desto höher ist die Eigenfinanzierung. |