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Generelle Informationen
Alle Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate für die Stadt Wädenswil. Die gesamten Resultate des Kantons Zürich finden Sie auf www.wahlen.zh.ch und diejenigen des Bundes unter www.admin.ch. Bei kantonalen und eidgenössischen Urnengängen besteht die Möglichkeit, Hochrechnungen und Schlussresultate der Zürcher Abstimmungsresultate per SMS zu erhalten. Die Anmeldung für diese kostenlose Dienstleistung erfolgt auf der Website des Statistischen Amtes des Kantons Zürich Webseite des Statistischen Amts.
Die App für Abstimmungen
"VoteInfo" ist die neue App von Bund und Kantonen. Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen. Die App erhält auch Erläuterungen und Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen. VoteInfo: Medienmitteilung.
Kontakt
Stadt Wädenswil, Wahlbüro, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, wahlenundabstimmungen@waedenswil.chUrne Öffnungszeiten
Urne Stadthaus beim Haupteingang: Samstag 11-12 Uhr und Sonntag 10-11.30 Uhr
Urne bei Schulhaus Ort, Alte Landstr. 84/86, Au: Sonntag 10-11 Uhr
Dorfhuus Schönenberg: Sonntag 10-11 Uhr
Schulhaus Hütten: Sonntag 10-11 Uhr
Schulpavillon Langrüti, Langrütistrasse 40, Wädenswil: Sonntag 10.30-11.30 Uhr
Schulhaus Stocken, Stocken 1, Wädenswil: Sonntag 10.30-11.30 Uhr
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Rücksendung des Stimmmaterials wie folgt:
- Ausgefüllte Stimm-/Wahlzettel in das beigelegte oder ein neutrales «Stimmzettel-Kuvert» einlegen;
- Zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert oder ein mit dem Vermerk «Briefliche Abstimmung» versehenes, neutrales Rücksende-Kuvert legen;
- Für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Kuvert zu verwenden;
- Das Kuvert muss bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag im Stadthaus, Florhofstrasse 6 eintreffen. Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft.
Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte können ihre Stimmzettel vorzeitig an der Urne im Stadthaus, Florhofstrasse 6, Wädenswil, von Montag bis Freitag während den Schalteröffnungszeiten, abgeben.