Inhalt
Generelle Informationen
Die Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate für die Stadt Wädenswil. Die Schlussresultate auf www.wahlen.zh.ch.
SMS-Benachrichtigungen (kostenlos)
Bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen können Sie sich per SMS über Hochrechnungen und Schlussresultate informieren lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Statistischen Amts.
App "VoteInfo"
Die Abstimmungs-App "VoteInfo" informiert Sie über alle Vorlagen und liefert an Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr Hochrechnungen und laufend aktualisierte Ergebnisse der eidgenössisch und kantonalen Vorlagen.
Die App steht kostenlos im App Store bzw. Google Play Store zum Download bereit.
Kurzfilme für Jugendliche
Easyvote informiert Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren auf eine einfache und verständliche Weise über das politische Geschehen und eidgenössische Abstimmungsvorlagen und Wahlen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.easyvote.ch.
Eidgenössische Vorlagen
Aktuelle Informationen sowie die Ergebnisse von eidgenössischen Abstimmungen finden Sie auf der Website des Bundes unter www.ch.ch.
Kantonale Vorlagen
Alle Informationen zu Wahlen, Abstimmungen, Initiativen und Referenden finden Sie unter https://www.wahlen.zh.ch.
Kommunale Vorlagen
Die Teilresultate für die Stadt Wädenswil sind jeweils im Abstimmungstermin ersichtlich.
Abstimmungsarchiv
Resultate von vergangen Abstimmungsvorlagen stehen im Kantonalen Abstimmungsarchiv zur Verfügung.
Kontakt
Stadt Wädenswil, Wahlbüro, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, wahlenundabstimmungen@waedenswil.chUrne Öffnungszeiten
Am Wahl- und Abstimmungswochenende ist das Stimmlokal im Stadthaus jeweils am Sonntag, von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Urnenstandort
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Stadt im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Rücksendung des Stimmmaterials wie folgt:
- Ausgefüllte Stimm-/Wahlzettel in das beigelegte oder ein neutrales "Stimmzettel-Kuvert" einlegen;
- Zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert oder ein mit dem Vermerk "Briefliche Abstimmung" versehenes, neutrales Rücksende-Kuvert legen;
- Für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Kuvert zu verwenden;
- Das Kuvert muss bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag im Stadthaus, Florhofstrasse 6 eintreffen. Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft.
Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte können ihre Stimmzettel vorzeitig an der Urne im Stadthaus, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil während den Schalteröffnungszeiten abgeben.