Inhalt
Abstimmung
Informationen
- Datum
- 24. September 2017
- Lokalität
- Stadthaus Haupteingang
- Schulhaus Ort
- Schulpavillon
- Schulhaus Stocken
- Beschreibung
Ort Samstag Sonntag Stadthaus Haupteingang, Florhofstrasse 6, Wädenswil 11.00 - 12.00 10.00 - 11.30 Schulhaus Ort, Alte Landstrasse 84/86, Au 10.00 - 11.00 Schulpavillon Langrütistr. 40, Wädenswil 10.30 - 11.30 Schulhaus Stocken, Stocken 1, Wädenswil 10.30 - 11.30
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative
- Ergebnis
- Diese Vorlage wurde in Wädenswil angenommen.
- Beschreibung
- Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln soll auch in Zukunft sichergestellt werden. Der neue Verfassungsartikel verlangt, dass der Bund die dafür nötigen Voraussetzungen schafft.
Vorlagen
Vorlage
4'990
1'611
- Leer
- 191
- Stimmberechtigte
- 13'821
- Stimmbeteiligung
- 49.51%
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Erläuterungen Bund 24.09.2017 (PDF, 738.32 kB) | Download | 0 | Erläuterungen Bund 24.09.2017 |
Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Ergebnis
- Diese Vorlage wurde in Wädenswil angenommen.
- Beschreibung
- Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Ihre finanzielle Stabilität ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge in den nächsten Jahren das Pensionsalter erreichen, die Lebenserwartung steigt und die Zinsen ausgesprochen tief sind.
Die Reform Altersvorsorge 2020 soll die Renten sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen soll die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Der Mindestumwandlungssatz wird schrittweise gesenkt, um die obligatorische berufliche Vorsorge zu stabilisieren. Dank Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und einer Erhöhung von neuen AHVAltersrenten um monatlich 70 Franken soll das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Reform ermöglicht die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren
Der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 sind miteinander verknüpft: Die Reform tritt nur in Kraft, wenn beide Vorlagen angenommen werden.
Vorlagen
Vorlage
3'631
3'179
- Leer
- 51
- Stimmberechtigte
- 13'821
- Stimmbeteiligung
- 50.03%
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Erläuterungen Bund 24.09.2017 (PDF, 738.32 kB) | Download | 0 | Erläuterungen Bund 24.09.2017 |
Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020
- Ergebnis
- Diese Vorlage wurde in Wädenswil abgelehnt.
- Beschreibung
- Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Ihre finanzielle Stabilität ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge in den nächsten Jahren das Pensionsalter erreichen, die Lebenserwartung steigt und die Zinsen ausgesprochen tief sind.
Die Reform Altersvorsorge 2020 soll die Renten sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen soll die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Der Mindestumwandlungssatz wird schrittweise gesenkt, um die obligatorische berufliche Vorsorge zu stabilisieren. Dank Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und einer Erhöhung von neuen AHVAltersrenten um monatlich 70 Franken soll das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Reform ermöglicht die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren
Der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 sind miteinander verknüpft: Die Reform tritt nur in Kraft, wenn beide Vorlagen angenommen werden.
Vorlagen
Vorlage
3'274
3'522
- Leer
- 64
- Stimmberechtigte
- 13'821
- Stimmbeteiligung
- 50.03%
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Erläuterungen Bund 24.09.2017 (PDF, 738.32 kB) | Download | 0 | Erläuterungen Bund 24.09.2017 |
Kantonale Vorlagen
Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative)
- Ergebnis
- Diese Vorlage wurde in Wädenswil angenommen.
- Beschreibung
- Im Oktober 2014 wurde die kantonale Volksinitiative «Stopp der Verkehrsbehinderung (Anti-Stauinitiative)» eingereicht. Sie verlangt, dass die Leistungsfähigkeit des kantonalen Strassennetzes an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs auszurichten sei. Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Volksinitiative ab, stimmen jedoch dem Grundanliegen der Initiantinnen und Initianten zu, dass eine gut ausgebaute und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Zürich von grosser Bedeutung ist. Daher beschloss der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Dieser stärkt die Rolle des motorisierten Privatverkehrs in der Kantonsverfassung. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit im Strassennetz ist demnach mindestens auszugleichen. Damit erfüllt der Gegenvorschlag das Hauptanliegen der Volksinitiative und beseitigt gleichzeitig deren Schwächen. Weil das Initiativkomitee daraufhin seine Volksinitiative zurückzog, kommt allein eine Änderung der Kantonsverfassung, die dem Gegenvorschlag entspricht, zur Volksabstimmung.
Vorlagen
Vorlage
3'861
2'454
- Leer
- 296
- Stimmberechtigte
- 13'821
- Stimmbeteiligung
- 48.19%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Fakultatives Referendum
Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016)
- Ergebnis
- Diese Vorlage wurde in Wädenswil angenommen.
- Beschreibung
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Kosten für den Arbeitsweg heute vollumfänglich als Berufskosten von ihren steuerbaren Einkünften abziehen. Dieser Arbeitswegkostenabzug für Pendlerinnen und Pendler soll bei den Staats- und Gemeindesteuern neu auf 5000 Franken pro Jahr beschränkt werden. Mit den sich daraus ergebenden Mehreinnahmen soll ein Teil der Mehrkosten des Kantons Zürich für den Ausbau der Bahninfrastruktur finanziert werden. Die Kosten für einen ZVV-NetzPass (alle Zonen) oder ein SBB-Generalabonnement der 2. Klasse bleiben auch mit der Begrenzung abzugsfähig. Betroffen sind rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen, vorwiegend Autopendlerinnen und Autopendler, die heute einen höheren Abzug geltend machen können. Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen hat die Änderung somit keine Auswirkungen.
Vorlagen
Vorlage
4'512
1'967
- Leer
- 176
- Stimmberechtigte
- 13'821
- Stimmbeteiligung
- 48.51%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Kantonale Abstimmungszeitunng 24.09.2017 (PDF, 1.79 MB) | Download | 0 | Kantonale Abstimmungszeitunng 24.09.2017 |
Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung)
- Ergebnis
- Diese Vorlage wurde in Wädenswil angenommen.
- Beschreibung
- Die langjährige und bewährte Praxis der gemeinsamen Finanzierung von Kinder- und Jugendheimplatzierungen durch Kanton, Gemeinden und Eltern soll beibehalten werden. Dazu braucht es aufgrund der neusten Rechtsprechung eine Anpassung des Jugendheimgesetzes aus dem Jahr 1962. Der Kantonsrat hat deshalb eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Ohne diese Anpassung hätte der Kanton neu die ganzen Kosten für eine Heimplatzierung zu tragen. Die Eltern und Gemeinden müssten keine Kosten mehr übernehmen. Bei weniger einschneidenden und häufig günstigeren Massnahmen müssen sich die Eltern und Gemeinden jedoch weiterhin beteiligen. Somit besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche vermehrt aus Kostengründen in Heime eingewiesen werden, anstatt dass günstigere und für das Kindeswohl sinnvollere Massnahmen ergriffen werden. Dem Kanton entstünden zudem erhebliche Mehrkosten.
Vorlagen
Vorlage
4'732
1'601
- Leer
- 300
- Stimmberechtigte
- 13'821
- Stimmbeteiligung
- 48.35%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Kantonale Abstimmungszeitunng 24.09.2017 (PDF, 1.79 MB) | Download | 0 | Kantonale Abstimmungszeitunng 24.09.2017 |
Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene)
- Ergebnis
- Diese Vorlage wurde in Wädenswil angenommen.
- Beschreibung
- Die Änderung des Sozialhilfegesetzes verlangt, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde (Ausweis F), keine Sozialhilfe mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden, womit die Regelung wiedereingeführt würde, die bis Ende 2011 in Kraft war. Der Kantonsrat hat die Gesetzesänderung aufgrund einer parlamentarischen Initiative beschlossen. Gegen die Änderung des Sozialhilfegesetzes sind das Gemeinde- und das Volksreferendum ergriffen worden.
Vorlagen
Vorlage
4'542
1'955
- Leer
- 183
- Ungültig
- 3
- Stimmberechtigte
- 13'821
- Stimmbeteiligung
- 48.72%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Kantonale Abstimmungszeitunng 24.09.2017 (PDF, 1.79 MB) | Download | 0 | Kantonale Abstimmungszeitunng 24.09.2017 |
Kommunale Vorlagen
Bewilligung eines Kredits von CHF 8.6 Mio. für die Erneuerung der Wertstoffsammelstelle und Erweiterung des Werkgebäudes der Werke
- Ergebnis
- Diese Vorlage wurde angenommen.
- Beschreibung
- Die Wertstoffsammelstelle und das Werkgebäude der Werke weisen einen hohen Sanierungs- und Umbaubedarf auf. Die Sammelstelle wurde 1996 erstellt und kann die heutigen Anforderungen nicht mehr erfüllen. Durch die erheblich gewachsene Menge an Wertstoffen und die erfreulich hohe Bereitschaft der Bevölkerung, die Abfälle zu trennen und für die Wiederverwertung zu entsorgen, stösst die Anlage an ihre räumlichen und logistischen Kapazitätsgrenzen. Die Platzverhältnisse sind eng, die Entsorgungssituation ist unübersichtlich und entspricht nicht mehr einem zeitgemässen Recyclingzentrum. Die Hauptsammelstelle soll deshalb erneuert wer-den.
Auch das Werkgebäude, das aus den frühen 70er-Jahren stammt, ist sanierungs-bedürftig und für den derzeitigen Personalbestand zu klein konzipiert. Nebst den notwendigen baulichen Anpassungen wird das Werkgebäude mit einem Oberge-schoss erweitert. Diese Lösung kommt dem seit Jahren bestehenden Bedarf der Werke entgegen, die Verwaltung und den Betrieb an einem Standort zusammenzu-legen. Durch den gemeinsamen Sitz an der Rütibüelstrasse wird erreicht, dass Synergien genutzt, Kommunikationswege verkürzt und unzählige Fahrten zwischen Werkhof und Eintrachtstrasse vermieden werden.
Mit der Realisierung des Bauvorhabens wird sichergestellt, dass die Werke einen zentralen und nutzungsorientierten Standort erhalten, um auch in Zukunft alle Aufgaben und Dienstleistungen effizient und kundenfreundlich erfüllen zu können. Dazu ist ein Kredit von CHF 8.6 Mio. zu bewilligen.
Vorlagen
Vorlage
5'354
1'248
- Leer
- 69
- Stimmberechtigte
- 13'821
- Stimmbeteiligung
- 48.64%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Urnenweisung Werke Wertstoffsammelstelle und Werkgebaude (PDF, 871.21 kB) | Download | 0 | Urnenweisung Werke Wertstoffsammelstelle und Werkgebaude |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Protokoll eidgenössische Abstimmungen (PDF, 256.83 kB) | Download | 0 | Protokoll eidgenössische Abstimmungen |
Protokoll kantonale Abstimmungen (PDF, 257.55 kB) | Download | 1 | Protokoll kantonale Abstimmungen |
Protokoll kommunale Abstimmung (PDF, 253.51 kB) | Download | 2 | Protokoll kommunale Abstimmung |