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Sozialversicherungen
- AHV-Zweigstelle
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Individuelle Prämienverbilligung
Für die Klärung des Anspruches auf die Individuelle Prämienverbilligung wenden Sie sich direkt an die kantonale Ausgleichskasse (SVA Zürich, Abteilung Prämienverbilligung, Telefon 044 448 53 75).
Mit diesem folgendem Link können Sie Ihren Antrag auf Prämienverbilligung bei der SVA Zürich online einreichen: auf Prämienverbilligung: Online-Antrag auf Prämienverbilligung im Kanton Zürich
Weitere Informationen finden Sie unter Prämienverbilligung: Sinn und Zweck.
Kontakt
SozialversicherungenFlorhofstrasse 6
Postfach
8820 Wädenswil
Tel. 044 789 72 50
Kontaktformular
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