Inhalt
Vertrag über den Gemeindezusammenschluss
- Nummer
- 100.2
- Name
- Vertrag über den Gemeindezusammenschluss
- Erlassdatum
- 21. Mai 2017
- Inkrafttreten
- 1. Januar 2019
- Art
- Rechtssetzender Vertrag
- Informationen
- Der Vertrag über die Eingemeindung (Zusammenschlussvertrag) der politischen Gemeinden Schönenberg und Hütten in die politische Gemeinde Wädenswil regelt die Umsetzung des Zusammenschlusses der Vertragsgemeinden.
Die früheren Erlasse von Schönenberg und Hütten sind damit nicht mehr gültig. Die Gesetze, Verordnungen und Reglemente der politischen Gemeinde Wädenswil gelten für das gesamte Gebiet der erweiterten Gemeinde, mit Ausnahme der bisherigen Bau- und Zonenordnungen (vgl. Art. 12 des Vertrags).
Zugehörige Objekte
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100.2 Gemeindezusammenschlussvertrag (PDF, 163.6 kB) | Download | 0 | 100.2 Gemeindezusammenschlussvertrag |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 789 72 16 | Kontaktformular |