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Erneuerungswahl Notarin oder Notar für die Amtsdauer 2026 - 2030
Als Notarin oder Notar ist wählbar, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 10 des Notariatsgesetzes verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Wädenswil unterzeichnet sein müssen, sind dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, bis spätestens Mittwoch, 19. November 2025 (Poststempel), einzureichen.
Für die vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlag Erneuerungswahl Notarin oder Notar (PDF, 87.98 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Erneuerungswahl Notarin oder Notar |