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Erneuerungswahl Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Schönenberg-Hütten für die Amtsdauer 2026 - 2030 der Kirchenpflege
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Schönenberg-Hütten unterzeichnet sind können dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, bis spätestens Mittwoch, 19. November 2025 (Poststempel), eingereicht werden.
Für die vorgeschlagenen Personen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz "bisher" wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlag Kirchenpflege Schönenberg - Hütten (PDF, 114.23 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Kirchenpflege Schönenberg - Hütten |