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Neue Bauprojekte
Personenunterstand für Bushaltestelle
neben Unterortstrasse 116b, 8804 Au
Kat.-Nr. WE11261, Zone: zweigeschossige Wohnzone
Bauherr: Stadt Wädenswil, Planen und Bauen - Tiefbau, Florhofstrasse 3, Postfach, 8820 Wädenswil
Projektverfasser: Geoinfra Ingenieure AG, Zugerstrasse 46, 8805 Richterswil
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Pläne liegen während 20 Tagen ab Publikationsdatum digital unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids müssen ab 1. Juni 2025 zwingend über obigen Link angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert der Auflagefrist von 20 Tagen stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 - 316 PBG).
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bausekretariat | 044 789 73 11 | Kontaktformular |
