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Gesamtrevision der Nutzungsplanung: Keine Teilinkraftsetzung möglich
Gegen die Genehmigung der gesamtrevidierten Nutzungsplanung Wädenswil sind Rekurse beim Baurekursgericht eingegangen, welchen aufschiebende Wirkung zukommt. Das Baurekursgericht hat nun in einem Zwischenentscheid bestätigt, dass die aufschiebende Wirkung nicht beschränkt oder entzogen werden kann, weil keine besonderen schwerwiegenden Gründe dafür vorliegen. Eine Teilinkraftsetzung der gesamtrevidierten Nutzungsplanung ist daher nicht möglich. Der Ausgang der Gerichtsverfahren ist abzuwarten. Mit den Gerichtsentscheiden ist nach den Sommerferien zu rechnen.
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