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Medienmitteilung Verbot von Feuer und Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet
Seit längerer Zeit sind in der Region keine nennenswerten Niederschläge gefallen. Infolge der anhaltend hohen Temperaturen und der intensiven Sonneneinstrahlung herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits kleinste Zündquellen können Brände verursachen, die sich rasch ausbreiten und Menschen, Tiere, die Umwelt sowie Sachwerte gefährden. Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten. Nötig wären länger andauernde Niederschläge.
Das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich hat deshalb bereits am 26. Juni 2026 für den Wald und die Waldesnähe ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Aufgrund der besonderen Gefahrenlage hat die Stadt Wädenswil ergänzend ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Stadtgebiet verfügt.
Das Verbot umfasst das Entfachen von Feuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Stadtgebiet. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material. Das Feuerverbot gilt ausdrücklich auch für befestigte Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills.
Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der erforderlichen Sorgfalt verwendet werden. Sie müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund betrieben werden.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Sobald sich die Gefahrenlage nachhaltig entspannt, wird die Aufhebung des Verbots verfügt und die Bevölkerung darüber informiert.
Die Stadt dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Mit dem verantwortungsvollen Verhalten jeder und jedes Einzelnen kann ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten geleistet werden.
