Inhalt
Veranstaltungen: Hinweise und Informationen
Je nach Art und Durchführung der Veranstaltung gelten folgende Hinweise und Kriterien.
Abfall
Bauten
Boden
Brandschutz
Drohnen
Durchführungsort
Feuerwerk
Filmvorführung
Flüssiggasanlagen
Geldspiele /Lotterie: Tombola, Lotto, Sportwette, kleines Pokerturnier
Gewässerschutz
Jugendschutz
Lärm, Laser
Lebensmittel
Naturschutz
Rad- oder motorsportliche Veranstaltungen
Schaustelleranlagen, Zirkus oder Wandertheater
Sicherheit
Tiere
Wald
Verkehr
Abfall
Das Entstehen von Abfällen ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Es ist verboten, Abfälle liegen zu lassen, wegzuwerfen, an unzulässigen Orten zu lagern oder im Freien zu verbrennen. Weitere Hinweise: Abfälle | Kanton Zürich. Ein Abfall-/Entsorgungskonzept kann verlangt werden.
Bauten
Bauten, bauliche Anlagen und Terrainveränderungen bedürfen einer Baubewilligung und sind u. a. unzulässig, wenn die Interessen des Landschafts-, Ufer- oder Naturschutzes höher zu gewichten sind. Auskünfte kann die Abteilung Planen und Bauen erteilen.
Boden
Hinweise hierzu können den Merkblättern Freizeitveranstaltungen auf der grünen Wiese sowie Bodenschutz im Zeltlager entnommen werden.
Brandschutz
Auskünfte erteilt die Feuerpolizei.
Drohnen
Versicherungsnachweis und Bestätigung einer obligatorischen Ausbildung sind Voraussetzung für eine Bewilligung. Zudem sind die Infos des BAZL zu Drohnen und Flugmodellen sowie Zonenplan Einschränkungen für Drohnen (bei Flugplätzen und über Wasser- und Zugvogelreservaten) zu berücksichtigen.
Durchführungsort
Bei der Benützung von öffentlichem oder privatem Grund ist das Einverständnis bzw. die Bewilligung des Grundeigentümers einzuholen.
Feuerwerk
In der Polizeiverordnung der Stadt Wädenswil, Art. 24, geregelt.
Filmvorführung
Bitte beachten Sie das Merkblatt für Veranstalter öffentlicher Filmaufführungen sowie die Informationen hinsichtlich Public Viewing der Suisa.
Flüssiggasanlagen
Flüssiggasanlagen sind vor Festbeginn durch einen zugelassenen Gasinstallateur einer Kontrolle zu unterziehen. Gasgeräte, die Mängel aufweisen dürfen nicht betrieben werden. Beachten Sie die EKAS-Richtlinie Flüssiggas – Lagerung und Nutzung bzw. konsultieren Sie diese Webseite.
Geldspiele
Nicht immer dürfen Geldspiele oder Lotterien durchgeführt werden. Falls erlaubt, sind die gesetzlichen Auflagen zu beachten und es ist meist eine Bewilligung notwendig. Infos finden Sie hier.
Gewässerschutz
Für die Durchführung einer Veranstaltung in einer Grundwasserschutzzone oder an/auf einem Gewässer ist die Zustimmung des Amtes für Umwelt & Tiere erforderlich. Hier finden Sie eine Übersicht über die Grundwasserschutzzonen und die öffentlichen Gewässer.
Jugendschutz
Beim Verkauf von Alkohol und Tabak sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten (Gesundheitsgesetz, §48, Abs. 5 und 6). Bei grösseren und aufwändigeren Veranstaltungen ist ein Mehrwegbechersystem zu verwenden.
Lärm
Veranstaltungen, bei denen hohe Schallpegel mit mehr als 93dB(A) auf das Publikum einwirken oder Laserstrahlen erzeugt werden, müssen die Vorgaben und Grenzwerte zum Publikumsschutz gemäss V-NISSG einhalten und sind meldepflichtig. Informationen und Formulare sind bei der Fachstelle Lärmschutz erhältlich: zh.ch/schallundlaser.
Lebensmittel
Wer Lebensmittel anbietet und verkauft, hat dafür zu sorgen, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. Merkblatt: Lebensmittel | Kanton Zürich (zh.ch)
Naturschutz
Bei Fragen zu Biodiversität wenden Sie sich bitte an den Biodiversitätsverantwortlichen der Stadt Wädenswil. In Naturschutzgebieten / Naturreservaten / Naturschutzzonen sind keine Anlässe erlaubt.
Schausteller
Schausteller, Zirkusbetreiber und Wandertheater benötigen eine Bewilligung gemäss Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden (RGG). Mit Erteilung dieser Bewilligung ist lediglich sichergestellt, dass für die Anlage ein Sicherheitsnachweis besteht und der Betreiber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Vor Ort hat die Gemeinde gemäss § 7 des kantonalen Gesetzes über die Märkte und das Reisendengewerbe die Aufsichtspflicht. Eine Schaustellerbewilligung gewährleistet nicht die Sicherheit beim Aufstellen und Betrieb (Stabilität, Verankerung, Hindernisse usw.). Diese ist von der Gemeinde unter baurechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Sicherheit
Für grössere/aufwändigere Veranstaltungen ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Die Einzelheiten sind mit der Abteilung Gesellschaft zu vereinbaren. Die Veranstaltungen müssen von professionellem Sicherheitspersonal begleitet werden.
Tiere
Für Veranstaltungen mit Tieren, z.B. Viehschauen, muss unter Umständen eine Bewilligung beim Kanton Zürich eingeholt werden. Hinweise dazu finden Sie hier.
Veranstaltungen
Für Rad- und motorsportliche Veranstaltungen ist eine Bewilligung des Strassenverkehrsamtes Kanton Zürich erforderlich: www.zh.ch --> Mobilität --> Transportbewilligungen --> Personentransporte --> Sonderbewilligung.
Wald
Bitte beachten Sie das kantonale Merkblatt Veranstaltungen im Wald.
Verkehr
Bei grösseren/aufwändigeren Veranstaltungen kann ein Verkehrs-/Parkierungskonzept verlangt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stab Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |