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Bewilligungen für Veranstaltungen
Planen Sie ein Quartierfest, eine Theateraufführung oder eine Sportveranstaltungen? Wird es Musik geben? Werden Sie eine Festwirtschaft betreiben, d.h. werden Sie Speisen und/oder Alkohol verkaufen? Wie viele Besuchende erwarten Sie pro Tag? Welche Infrastruktur benötigen Sie für Ihre Veranstaltung?
Veranstaltungen auf öffentlichen Grund und auf Privatgrund benötigen oft eine Bewilligung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Bewilligungspflichtig sind
- Die Benützung öffentlichen Grunds
- Das Verkaufen von Speisen und Alkohol
- Die Verwendung von Lautsprechern im Aussenbereich
- Die Aufschiebung der Schliessungsstunde (nach 00.00 Uhr)
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Kleinere Veranstaltungen
Kleinere Veranstaltungen haben folgende Merkmale:
- Kleinere, lokal begrenzte Feste
- Standaktionen
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gesellschaft.
Grössere Veranstaltungen
Gesuche für grössere Veranstaltungen benötigen einen Plan mit aller Infrastruktur wie Bühnen, Bänke, Tische, Zelte und so weiter. Zudem ist neben dem ausgefüllten Gesuchsformular ein separates Konzept der Veranstaltung einzureichen.
Grössere Veranstaltungen haben folgende Merkmale:
- Veranstaltungen mit ca. ≥ 1000 Besuchende pro Tag
- Veranstaltungen, die eine grössere Fläche auf Stadtgebiet beanspruchen (z. B. Räbeliechtliumzug, Chlauseinzug)
- Veranstaltungen, die zu einer Beeinträchtigung des Verkehrs führen (z. B. Kundgebungen)
- Veranstaltungen, die eine kantonale Bewilligung erfordern
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gesellschaft.
Gesuchsformular
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Gesuchsformular ein
- per E-Mail: gesellschaft@waedenswil.ch
- per Post: Stadt Wädenswil, Gesellschaft, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil
Wieviel Wochen vor Veranstaltungstermin muss das Gesuch eingereicht werden?
- Grössere Veranstaltungen: Mindestens drei Monate
- Kleine Veranstaltungen: Mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Trifft ein Veranstaltungsgesuch nicht fristgerecht ein, wird eine Expressbearbeitungsgebühr erhoben bzw. kann die Veranstaltung allenfalls nicht bewilligt werden.
Weitere wichtige Informationen zu Veranstaltungen
Je nach Art und Durchführung der Veranstaltungen müssen weitere Kriterien beachtet werden.
Abfall und Entsorgung
Bauten
Bodenschutz
Brandschutz
Drohnen
Feuerwerk
Filmvorführung und Public Viewing
Flüssiggasanlagen
Gewässerschutz
Jugendschutz (Alkohol- und Tabakprävention)
Lebensmittel
Naturschutz
Rad- oder motorsportliche Veranstaltungen
Schall und Laser
Schaustelleranlagen, Zirkus oder Wandertheater
Sicherheit
Tiere
Tombolas. Lottos und lokale Sportwetten
Wald
Verkehr
Abfall und Entsorgung
Bei grösseren Veranstaltungen muss ein Abfall- und Entsorgungskonzept eingereicht werden. Zudem ist ein Mehrwegbechersystem zu verwenden. Die Einzelheiten sind mit der Abteilung Gesellschaft zu vereinbaren.
Bauten
Bauten, bauliche Anlagen und Terrainveränderungen bedürfen einer Baubewilligung und sind u. a. unzulässig, wenn die Interessen des Landschafts-, Ufer- oder Naturschutzes höher zu gewichten sind.
Haben Sie Fragen?
Auskünfte erteilt Abteilung Wädenswil: Planen und Bauen erteilen: Stadt Wädenswil – Kontaktformular
Bodenschutz
Merkblatt Freizeitveranstaltungen auf der grünen Wiese, BAZLExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt Bodenschutz im Zeltlager | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Brandschutz
Haben Sie dazu Fragen?
Auskünfte erteilt die Feuerpolizei Wädenswil: Stadt Wädenswil - Kontaktformular
Drohnen
In der Schweiz benötigen Sie für Drohnen ab einem Gewicht von 250g oder solche mit Kamera eine Registrierung über das UAS.gateExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des BAZLExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Weitere Informationen finden Sie hier unter DrohnenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Feuerwerk
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist nur in den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August,1. August auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet.
Für besondere, öffentliche Veranstaltungen kann die Abteilung Gesellschaft das Abbrennen von Feuerwerk bewilligen.
Filmvorführung und Public Viewing
Wer Filme öffentlich vorführen will, benötigt dafür eine Bewilligung.
Weitere Informationen: Merkblatt für Veranstalter öffentlicher FilmaufführungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie die Weitere Informationen Public Viewing, SuisaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Flüssiggasanlagen
Flüssiggasanlagen sind vor Festbeginn durch einen zugelassenen Gasinstallateur einer Kontrolle zu unterziehen. Gasgeräte, die Mängel aufweisen dürfen nicht betrieben werden.
Weitere Informationen: EKAS-Richtlinie Flüssiggas – Lagerung und NutzungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gewässerschutz
Für die Durchführung einer Veranstaltung in einer Grundwasserschutzzone oder an/auf einem Gewässer ist die Zustimmung des Amtes für Umwelt & Tiere erforderlich.
Weitere Informationen: Grundwasserschutz | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Jugendschutz (Alkohol- und Tabakprävention)
Beim Verkauf von Alkohol und Tabak sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten (Gesundheitsgesetz, §48, Abs. 5 und 6).
Lebensmittel
Wer Lebensmittel anbietet und verkauft, hat dafür zu sorgen, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Weitere Informationen: Lebensmittel | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Naturschutz
In Naturschutzgebieten / Naturreservaten / Naturschutzzonen sind keine Anlässe erlaubt.
Haben Sie Fragen?
Auskünfte erteilt Biodiversität Wädenswil: Stadt Wädenswil - Kontaktformular
Schall und Laser
Veranstaltungen, bei denen hohe Schallpegel mit mehr als 93dB(A) auf das Publikum einwirken oder Laserstrahlen erzeugt werden, müssen die Vorgaben und Grenzwerte zum Publikumsschutz gemäss V-NISSG einhalten und sind meldepflichtig.
Weitere Informationen: Schall & Laser| Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schausteller, Zirkusbetreibende und Wandertheater
Schausteller, Zirkusbetreiber und Wandertheater benötigen eine Bewilligung gemäss Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden (RGG). Mit Erteilung dieser Bewilligung ist lediglich sichergestellt, dass für die Anlage ein Sicherheitsnachweis besteht und der Betreiber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Vor Ort hat die Gemeinde gemäss § 7 des kantonalen Gesetzes über die Märkte und das Reisendengewerbe die Aufsichtspflicht. Eine Schaustellerbewilligung gewährleistet nicht die Sicherheit beim Aufstellen und Betrieb (Stabilität, Verankerung, Hindernisse usw.). Diese ist von der Gemeinde unter baurechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Sicherheit
Bei grösseren Veranstaltungen muss ein Sicherheitskonzept eingereicht werden. Die Einzelheiten sind mit der Abteilung Gesellschaft zu vereinbaren. Die Veranstaltungen müssen von professionellem Sicherheitspersonal begleitet werden.
Tiere
Für Veranstaltungen mit Tieren, z.B. Viehschauen, muss unter Umständen eine Bewilligung beim Kanton Zürich eingeholt werden.
Weitere Informationen: Handel und Gewerbe mit Tieren| Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Tombolas. Lottos und lokale Sportwetten
Tombolas und Lottos sind Kleinlotterien, die bei einem Unterhaltungsanlass veranstaltet werden, deren Gewinne ausschliesslich in Sachpreisen bestehen, bei denen die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass erfolgen und bei denen die Summe aller Einsätze maximal CHF 50'000.00 beträgt.
Tombolas und Lottos sind bewilligungspflichtig, wenn die Summe aller Einsätze mehr als CHF 20'000.00 beträgt. Die Gesuche sind spätestens 30 Tage vor der Durchführung einzureichen.
Weitere Informationen Tombolas, Lottos & Sportwetten | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wald
Für Veranstaltungen im Wald müssen weitere Kriterien erfüllt sein.
Weitere Informationen: Veranstaltungen im Wald| Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verkehr
Bei grösseren Veranstaltungen muss ein Verkehrs-/Parkierungskonzept eingereicht werden. Die Einzelheiten sind mit der Abteilung Gesellschaft zu klären.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gesuch für Veranstaltungen Stand Oktober 2025 (PDF, 164 kB) | Download | 0 | Gesuch für Veranstaltungen Stand Oktober 2025 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stab Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
