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Abmeldung/Wegzug
Der Wegzug ist der Abteilung Einwohnerdienste innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen mitzuteilen.
Für die Abmeldung wird Folgendes benötigt:
- amtlicher Ausweis
-
neue Wohnadresse
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wegzug ins Ausland die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zwingend notwendig ist.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 789 72 22 | Kontaktformular |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.6 | Gebührentarif Einwohnerdienste | 1. November 2018 |
Name | Beschreibung |
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